Leistungen CLIG 21. November 2022
Wir planen individuelle Beleuchtungs­konzepte und sorgen dafür, dass sie verwirklicht werden!

Für ein ganzheitliches Planungsergebnis sollte die Lichtplanung möglichst frühzeitig in die Objektplanung miteinbezogen werden. Die Planungsleistungen erfolgen auf Basis der HOAI.

Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanungsphase werden zusammen mit unseren Kunden grundlegende Wirkungsabsichten besprochen und zu Papier gebracht. Mittels Handskizzen, schematischen Schnittdarstellungen und Referenzbildern wird zunächst die angestrebte Lichtwirkung besprochen und lichttechnische Anforderungen abgestimmt. Nutzung und Raumbezüge werden diskutiert und einbezogen sowie erste Überlegungen zur Materialität finden statt.

In der Entwurfsphase wird die Planung vertieft. Leuchtenanforderungen, wie Strahlungswinkel und Bestückung, werden spezifiziert und anhand eines Leuchtenkataloges zusammengefasst. Mit Hilfe von Lichtberechnungen werden Beleuchtungsstärken gemäß Arbeitsstättenrichtlinien geprüft und Bedeutungshierarchien sowie die Lichtverteilung im Raum vereinfacht visualisiert. Die definierten Leuchtentypen werden in Pläne aufgenommen und unter Berücksichtigung der architektonischen Bezüge positioniert.

Schließlich wird das Beleuchtungskonzept in der Ausführungsplanung finalisiert. In dieser Phase werden Montage- und Leuchtendetails abgestimmt und entsprechende Detailzeichnungen erstellt. Die Ausführungsplanung dient als Grundlage für die Ausschreibung und der anschließenden Vergabe.

Neben den im Vorfeld erfolgten Planungsleistungen ist natürlich eine konforme Realisierung nicht weniger von Bedeutung. Damit die zu Beginn definierte Wirkungsabsicht auch tatsächlich umgesetzt wird, bedarf es zuletzt einer guten Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.

Für einen erfolgreichen Projektabschluss ist eine Beauftragung aller Leistungsphasen von Vorteil.

In besonderen Fällen kann jedoch eine Beauftragung von Teilleistungen sinnvoll oder notwendig sein. Auch hier finden wir eine Lösung!

KUNSTLICHTPLANUNG

Bei der Kunstlichtplanung geht es, wie es der Name schon sagt, im Wesentlichen, um die Beleuchtung mit Hilfe von künstlichen Lichtquellen unter Berücksichtigung der Wahrnehmungskriterien. Je nach Wirkungsabsicht werden Standardleuchten, modifizierte Standardleuchten sowie Sonderleuchten eingeplant oder entwickelt.

TAGESLICHTPLANUNG

Einer Tageslichtplanung liegt meist eine Tageslichtstudie zu Grunde. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können für städtebauliche Überlegungen wie Gebäudeabstände, -höhen und -anordnungen hinzugezogen werden oder für die Gestaltung von Gebäudeöffnungen, wie Fenstergrößen, Oberlichtern und ggf. erforderlichen Verschattungselementen hilfreich sein.

Für die Tageslichtplanung kann eine Beauftragung von Teilleistungen bzw. auf Stundennachweis erfolgen.

SYSTEMENTWICKLUNG - BELEUCHTUNG NACH MASS

Die Notwendigkeit eines Lichtplaners ist unterm Strich eine Frage nach dem Projektanspruch. Ebenso kann man fragen:

SONDERLEUCHTEN ODER NUR STANDARDLEUCHTEN?

Die Besonderheit an Architekturbeleuchtung ist die Exaktheit im Detail. Während industriell hergestellte Standardleuchten dazu konzipiert sind, Projekte in der breiten Masse abzudecken, sind Sonderleuchten in der Regel mit ihrer Lichttechnik exakt auf die Bedürfnisse der Architektur zugeschnitten.
Mit einfach hinzu gekauften Standardleuchten lassen sich oftmals leider auch nur Standard-Lichtwirkungen erzielen. In Massenproduktion hergestellte Leuchten sind meist auf sehr wenige Strahlungscharakteristiken beschränkt. Trotz der enormen Vielfalt an Herstellern und Produkten bewegt man sich hier auf lichttechnischer Ebene in einem sehr engen Segment. Häufig tritt Blendung auf und die Leuchten ziehen aufgrund ihrer hohen Eigenleuchtdichte den Blick auf sich, anstatt ihn auf die Beleuchtungsaufgabe zu lenken.
Gerade im Bereich der Architekturbeleuchtung sind Standardwirkungen oft nicht befriedigend. Die Architektur soll im Mittelpunkt stehen, nicht die Leuchten. Magie entsteht erst dann, wenn die Verteilung der Helligkeiten im Raum selbstverständlich und logisch erscheint, wie für den Raum geplant eben.

Technisch gesehen sind eine Vielzahl von Lichtverteilungen möglich. Von der Industrie vertrieben werden jedoch nur diejenigen, die man am häufigsten braucht.
Doch es spielt durchaus eine Rolle, bis wohin die Strahlung einer Leuchte reicht, ab wann der Schatten einsetzt und von welchen Standorten aus man die Leuchte nicht mehr bewusst wahrnimmt.
Derartige Planungs- und Entwicklungsleistungen kann man von Herstellerseite nicht erwarten und auch Elektroplaner können Leuchten zwar einplanen und installieren, jedoch nicht auf ein Wunschergebnis hin entwickeln.

Conceptlicht hat bereits zahlreiche Sonderleuchten zusammen mit namenhaften Leuchtenherstellern entwickelt und realisiert, so dass schlussendlich einzigartige Lichtwirkungen entstehen konnten.

Die visuellen Erlebnisse verdeutlichen einmal mehr den Unterschied zwischen Leuchtenplaner und Lichtplaner.

BERATUNG

Je nach Projektumfang muss nicht zwingend eine Planung nach HOAI erfolgen. Gerne stehen wir bei kleineren Beleuchtungsaufgaben oder privaten Bauvorhaben beratend zur Seite.

Die Beratungsleistung erfolgt meist auf Stundennachweis, so bleibt der finanzielle Part transparent und für beide Seiten fair.

BEWERTUNG

Auch die Bewertung einer Bestandsbeleuchtung ist für uns kein Problem. Anhand von Fotos dokumentieren wir den IST-Zustand, prüfen mit Hilfe von lichttechnischen Messgeräten die Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte und hinterfragen kritisch, ob das erzielte Beleuchtungskonzept für das jeweilige Objekt sinnvoll gewählt wurde. Auf Wunsch erstellen wir Verbesserungsvorschläge und geben eine Einschätzung zu den erforderlichen Umbaumaßnahmen ab.

MACHBARKEITSSTUDIEN

Bevor ein Projekt oder einzelne Konzepte gestartet werden können, erfordert es manchmal zunächst einmal eine Überprüfung der Machbarkeit. Neben lichttechnischen Kriterien sind hier natürlich auch finanzielle Faktoren ausschlaggebend. Wir prüfen geplante oder zukünftig vorgesehene Beleuchtungskonzepte und erstellen eine übersichtliche Zusammenstellung der Vor- und Nachteile, so dass der Entscheidungsprozess unterstützt wird.

MASTERPLÄNE

Moderne städtebauliche Konzepte erfordern eine ganzheitliche Beleuchtungsplanung in großem Maßstab. Immer mehr Städte befassen sich verstärkt mit dem Thema der Energieeinsparung und Vermeidung von Lichtverschmutzung. Letzteres ist uns ein großes Anliegen. Lichtverschmutzung hat sowohl für Insekten als auch für Mensch und Tier negative Auswirkungen. Insektensterben ist nur die Spitze des Eisberges – der biologische Rhythmus wird gestört, die Nacht dient nicht mehr zum Ausruhen – der Nachthimmel stirbt.

Masterpläne die sensibel mit dem Thema Lichtdosierung und Lichtbegrenzung umgehen, müssen zum Standard werden.

Wir erstellen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Städteplanern Masterpläne, die die essenziellen Kriterien berücksichtigen. Und was noch viel wichtiger ist. Wir setzen diese auch um!

WETTBEWERBE

Viele Architekten haben es bereits erkannt. Eine gute Architektur geht mit einer guten Beleuchtung einher. In vielen Wettbewerben wird explizit auch ein Vorschlag für ein Beleuchtungskonzept gefordert. Meist ist das Aufbereiten von Wettbewerbsunterlagen jedoch sehr zeitintensiv, so dass das Thema Beleuchtung nur angerissen wird. Wir unterstützen gerne bei der konzeptionellen Ausarbeitung und Ideenfindung.

Manchmal kann eine gute Lichtplanung das Zünglein an der Waage darstellen!

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